Theoretisch benötigt man für die TV-Zusatzoptionen "TV-Connect". Warum will man dann es dazu buchen? Wurde TV-Connect über die Nebenkosten bezahlt und der Vertrag läuft ggf. noch?Lobo hat geschrieben: ↑14.07.2024, 16:29 Ich habe eine Kundennummer bei Vodafone, weil ich gebuchte TV-Zusatzoptionen habe.
Wenn ich mich in mein Konto einlogge, finde ich zur Buchung von "TV Connect" keine Möglichkeit, dies gezielt auf meine vorhandene Kundennummer zu buchen, sondern werde nur auf die freie Buchungsseite weitergeleitet.
[VFKD] Nebenkostenprivileg
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
@Lobo
logge dich doch mal bei Vodafone ein und gehe auf diesen Link: https://www.vodafone.de/meinvodafone/se ... einCableTv
Dort steht, was du für einen Vertrag hast und auch was du gebucht hast.
Bei mir steht da:
Meine Vertragsdetails: in Mietnebenkosten enhalten
Bei mir ist halt noch nicht umgestellt und ich kann deshalb auch TV Connect nicht buchen.
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Bei mir ist halt noch nicht umgestellt und ich kann deshalb auch TV Connect nicht buchen.
Netz: München West
Empfang: GigaTV Cable Box 2; Vodafone Premium/Premium Plus; TV international(IP): griechisch, italienisch, spanisch
Weitere Geräte (nur Free-TV): TV LG NANO769QA; Bluray/DVD-Recorder Panasonic DMR-BCT750
Internet: WLAN-Kabelrouter Vodafone Station Technicolor cga4233de; Vodafone CableMax 500
Streaming: Amazon Prime Video, Joyn PLUS
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Das ist schon wirr:
Da wurde bei Vodafone wohl noch nicht alles umgestellt. Auch bei mir steht noch: "in Mietnebenkosten enhalten", ich könnte aber nach dem frei zugänglichen Verfügbarkeitstest "Connect Standard" buchen.
Dort müsste ich aber meine Adressdaten eingeben, so dass anzunehmen ist, dass es keine Verknüpfung zu meiner Kundennummer gibt.
Ich warte nun erst mal, bis die Hausverwaltung eine Versorgungsvereinbarung hinkriegt, um "Connect Start" zu buchen.
Es gibt hier im Haus einige Ungeduldige, die Angst haben, weil der Mehrnutzervertrag am 24.7. ausläuft.
Da wurde bei Vodafone wohl noch nicht alles umgestellt. Auch bei mir steht noch: "in Mietnebenkosten enhalten", ich könnte aber nach dem frei zugänglichen Verfügbarkeitstest "Connect Standard" buchen.
Dort müsste ich aber meine Adressdaten eingeben, so dass anzunehmen ist, dass es keine Verknüpfung zu meiner Kundennummer gibt.
Ich warte nun erst mal, bis die Hausverwaltung eine Versorgungsvereinbarung hinkriegt, um "Connect Start" zu buchen.
Es gibt hier im Haus einige Ungeduldige, die Angst haben, weil der Mehrnutzervertrag am 24.7. ausläuft.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Wobei ich bei dem Wortlaut
@Admins: Wäre es nicht sinnvoll, die Beiträge in denen es nicht mehr um das Modul geht in den Nebenkosten Thread zu schieben?
schon denke, dass Gerichte davon ausgehen würden, dass Mieter das so auffassen dürfen, dass das Netz der Genossenschaft gehört.können unsere Mieter die WGH-eigene Hausinfrastruktur weiter nutzen
@Admins: Wäre es nicht sinnvoll, die Beiträge in denen es nicht mehr um das Modul geht in den Nebenkosten Thread zu schieben?
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Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Du kannst dir sicher sein, dass der Anwalt sich das Geld schon holen wird...Flole hat geschrieben: ↑15.07.2024, 01:35So weit so gut. Hier geht es aber um ein außergerichtliches Schreiben. Und da ist es dann bei weitem nicht so einfach.reneromann hat geschrieben: ↑14.07.2024, 11:07Wer im Rechtstreit unterliegt, bezahlt die Kosten der Partei, die den Rechtstreit gewinnt.
Die "Infrastruktur" im Haus gehört aber zum Haus und nicht irgendeinem dahergelaufenen Betreiber.Flole hat geschrieben: ↑15.07.2024, 01:35Das wird hier auch nicht versucht. Es soll ein separater Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur abgeschlossen werden.reneromann hat geschrieben: ↑14.07.2024, 11:07 Und die Niederlage ist sehr wohl erwartbar, weil eine "Mediennutzungsgebühr" einerseits über die BetrKV nicht umlagefähig ist
Das BGB ist da eindeutig, was das Eigentum von fest mit dem Haus verbundenen Bauteilen anbetrifft, zu denen u.a. auch die Verteilanlage und deren Gerätschaften gehören.
Der Eigentümer der Leitungen ist der Hauseigentümer und nicht irgendein dahergelaufener Betrieb.Flole hat geschrieben: ↑15.07.2024, 01:35Wieso sollte es eine Pflicht für den Eigentümer der Leitungen geben, diese irgendwem kostenlos zur Verfügung zu stellen? Macht die Telekom das auch? Ich glaube nicht, da müssen sich andere Provider auch Leitungen anmieten. Hier ist nun offenbar keine Einigung mit der Telekom bzw. anderen Anbietern erzielt worden, nun wird dem Kunden eben ein Angebot gemacht. Dazu ist der Betreiber aber nicht verpflichtet, er hätte auch gleich sagen können "der Provider will nicht, wir schalten ab". Als Eigentümer von Leitungen ist man lediglich verpflichtet diese diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen, nicht jedoch kostenlos. Im TKG werden sogar explizit Nutzungsentgelte genannt.reneromann hat geschrieben: ↑14.07.2024, 11:07 -UND- es aus anderen Gründen (z.B. Versorgungspflicht) auch nicht möglich ist, die Kosten für die CuDA umzulegen.
Und für die Vorhaltung der Leitungen innerhalb des Hauses bezahlt man die Kaltmiete -- genau wie in der Kaltmiete auch schon die Wasserrohre, die Strom- und Gasleitungen und auch die Rohre für die Zentralheizung enthalten sind.
Das ist ja das Dilemma der (reinen) NE4-Buden, die zwar gerne einen "Wartungsvertrag" abschließen können, aber die keinerlei Eigentum an den Geräten im Haus haben.
Was du meinst, sind die Nutzungsendgelte für die Zuführung ZUM Haus, also alles VOR dem HÜP oder dem APL - und da wäre mir nicht bekannt, dass irgendeine dahergelaufene Gesellschaft einfach mal pauschal eine Gebühr für den Betrieb des Netzes im Haus fordert, insbesondere schon gar nicht für die (passive) Klingeldraht-Verkabelung zwischen APL und 1. TAE.
Denn aus dem Schreiben ging ja hervor, dass auch die Verbindung zwischen APL und 1. TAE getrennt werden soll, wenn man nicht bereit ist, die knapp 10 € "Mediennutzungsgebühr" zu bezahlen.
Und eben JENE Verkabelung ist aber ZWINGEND Teil der KALTmiete, da sie zur Grundausstattung der Wohnung gehört.
Oder musstest du schon mal an irgendeine dahergelaufene Firma eine "Mediennutzungsgebühr" für die Elektroverkabelung zwischen Zählerplatz im Keller und der (Unter-)Verteilung in der Wohnung bezahlen?
Oder musstest du schon mal an irgendeine dahergelaufene Firma eine "Mediennutzungsgebühr" für die Wasserrohre zwischen Hauptwasserzähler im Keller und dem Unterzähler in der Wohnung bezahlen?
Wohlgemerkt immer mit der Androhung, dass man dich abklemmt, wenn du diese "Mediennutzungsgebühr" nicht bezahlst?
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Nochmal: Lies dir bitte das BGB zum Eigentum der fest mit dem Haus verbundenen Bauteile durch!
Diese Anlagen sind IMMER im Eigentum des Hauseigentümers/Vermieters und NIE im Eigentum eines Dritten!
Das Haus(verteil)netz gehört aufgrund der Regelungen aus dem BGB IMMER zum Haus und damit immer dem Hauseigentümer und nicht irgendwelchen Drittfirmen.
Nur die Zuleitung BIS zum definierten Hausübergabepunkt (egal ob nun der Koax-HÜP oder der Kupfer-APL oder der Glas-APL) ist im Eigentum des Netzbetreibers - alles was von dort aus zur Wohnung geht ist Sache des Hauseigentümers/Vermieters und mit der Kaltmiete abgegolten!
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Gehört sie alleine aufgrund der Regelungen aus dem BGB zum Eigentumsübergang (§§ 94, 946 BGB) ja eh...berlin69er hat geschrieben: ↑15.07.2024, 23:24 Wobei ich bei dem Wortlautschon denke, dass Gerichte davon ausgehen würden, dass Mieter das so auffassen dürfen, dass das Netz der Genossenschaft gehört.können unsere Mieter die WGH-eigene Hausinfrastruktur weiter nutzen
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
... obwohl sie ebenso fest mit dem Haus bzw. Grundstück verbunden ist. Merkst du was? Du hast dir gerade dein eigenes Argument zerstört.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:04 Nur die Zuleitung BIS zum definierten Hausübergabepunkt (egal ob nun der Koax-HÜP oder der Kupfer-APL oder der Glas-APL) ist im Eigentum des Netzbetreibers
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Und zwar vom Auftraggeber, dem Vertragspartner.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56Du kannst dir sicher sein, dass der Anwalt sich das Geld schon holen wird...Flole hat geschrieben: ↑15.07.2024, 01:35So weit so gut. Hier geht es aber um ein außergerichtliches Schreiben. Und da ist es dann bei weitem nicht so einfach.reneromann hat geschrieben: ↑14.07.2024, 11:07
Wer im Rechtstreit unterliegt, bezahlt die Kosten der Partei, die den Rechtstreit gewinnt.
Warum enthält das TKG Regelungen für den Fall, dass dies nicht so ist? Hat der Gesetzgeber da einen Fall geregelt, den es gar nicht gibt?reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56Die "Infrastruktur" im Haus gehört aber zum Haus und nicht irgendeinem dahergelaufenen Betreiber.Flole hat geschrieben: ↑15.07.2024, 01:35Das wird hier auch nicht versucht. Es soll ein separater Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur abgeschlossen werden.reneromann hat geschrieben: ↑14.07.2024, 11:07 Und die Niederlage ist sehr wohl erwartbar, weil eine "Mediennutzungsgebühr" einerseits über die BetrKV nicht umlagefähig ist
Das BGB ist da eindeutig, was das Eigentum von fest mit dem Haus verbundenen Bauteilen anbetrifft, zu denen u.a. auch die Verteilanlage und deren Gerätschaften gehören.
Anderes Beispiel: Man schließt einen Vertrag ab bei dem Wärmeleistung eingekauft wird, also ein Anbieter installiert eine Heizung und man kauft von diesem Wärme ein. Geht dann automatisch mit Einbau dieser Heizung das Eigentum auf den Gebäudebesitzer über und dieser braucht nicht mehr für die Wärme zu bezahlen, weil ihm die Heizung nun gehört? Du kannst dir sicher sein, dass es dieses Geschäftsmodell nicht geben würde wenn dem so wäre, das wäre der finanzielle Ruin für alle diese Anbieter.
Nein, es wird explizit die Inhouse-Verkabelung genannt (Infrastruktur IN Gebäuden, nicht ZU Gebäuden).reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56 Was du meinst, sind die Nutzungsendgelte für die Zuführung ZUM Haus, also alles VOR dem HÜP oder dem APL - und da wäre mir nicht bekannt, dass irgendeine dahergelaufene Gesellschaft einfach mal pauschal eine Gebühr für den Betrieb des Netzes im Haus fordert, insbesondere schon gar nicht für die (passive) Klingeldraht-Verkabelung zwischen APL und 1. TAE.
Tut sie nicht zwingend. Es gibt genügend Wohnungen, wo eine solche Grundausstattung nicht vorhanden ist.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56 Denn aus dem Schreiben ging ja hervor, dass auch die Verbindung zwischen APL und 1. TAE getrennt werden soll, wenn man nicht bereit ist, die knapp 10 € "Mediennutzungsgebühr" zu bezahlen.
Und eben JENE Verkabelung ist aber ZWINGEND Teil der KALTmiete, da sie zur Grundausstattung der Wohnung gehört.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Nein, du vergisst die jeweiligen Regelungen zum Zugang aus den Anschlussverträgen.Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:06... obwohl sie ebenso fest mit dem Haus bzw. Grundstück verbunden ist. Merkst du was? Du hast dir gerade dein eigenes Argument zerstört.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:04 Nur die Zuleitung BIS zum definierten Hausübergabepunkt (egal ob nun der Koax-HÜP oder der Kupfer-APL oder der Glas-APL) ist im Eigentum des Netzbetreibers
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen schickt der Anwalt die Kostennote immer an den Empfänger und nicht an den Auftraggeber.Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10Und zwar vom Auftraggeber, dem Vertragspartner.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56Du kannst dir sicher sein, dass der Anwalt sich das Geld schon holen wird...
Wenn der Empfänger nicht zustimmt, dann dreht sich das Rad weiter.
Welche Regelungen im TKG meinst du?Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10Warum enthält das TKG Regelungen für den Fall, dass dies nicht so ist? Hat der Gesetzgeber da einen Fall geregelt, den es gar nicht gibt?reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56Die "Infrastruktur" im Haus gehört aber zum Haus und nicht irgendeinem dahergelaufenen Betreiber.
Das BGB ist da eindeutig, was das Eigentum von fest mit dem Haus verbundenen Bauteilen anbetrifft, zu denen u.a. auch die Verteilanlage und deren Gerätschaften gehören.
Die Regelungen im BGB gelten nicht nur für TK-Infrastrukturen, sondern für alle Dinge, die fest mit dem Grundstück respektive Gebäude verbunden werden, also auch für Treppengeländer, Fenster usw. usf.
Der Vergleich hinkt nicht nur - denn die "Mediennutzungsgebühr" würde in deinem Fall nicht der Bezahlung für Wärme entsprechen, sondern einer Miete für die Rohre und Heizkörper im Gebäude.Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10 Anderes Beispiel: Man schließt einen Vertrag ab bei dem Wärmeleistung eingekauft wird, also ein Anbieter installiert eine Heizung und man kauft von diesem Wärme ein. Geht dann automatisch mit Einbau dieser Heizung das Eigentum auf den Gebäudebesitzer über und dieser braucht nicht mehr für die Wärme zu bezahlen, weil ihm die Heizung nun gehört? Du kannst dir sicher sein, dass es dieses Geschäftsmodell nicht geben würde wenn dem so wäre, das wäre der finanzielle Ruin für alle diese Anbieter.
Die Wärme wird schon immer separat abgerechnet - und die Wärme würde im übertragenenen Sinn der Dienstleistung "Internetzugang" entsprechen.
Die Netzinfrastruktur IM Gebäude ist Teil der Kaltmiete - und das schon immer.Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10Nein, es wird explizit die Inhouse-Verkabelung genannt (Infrastruktur IN Gebäuden, nicht ZU Gebäuden).reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56 Was du meinst, sind die Nutzungsendgelte für die Zuführung ZUM Haus, also alles VOR dem HÜP oder dem APL - und da wäre mir nicht bekannt, dass irgendeine dahergelaufene Gesellschaft einfach mal pauschal eine Gebühr für den Betrieb des Netzes im Haus fordert, insbesondere schon gar nicht für die (passive) Klingeldraht-Verkabelung zwischen APL und 1. TAE.
Die Netzinfrastruktur ZUM dem Gebäude hingegen gehört dem Netzbetreiber (bei Kupfer-Telefonkabel i.d.R. der Telekom)
Wenn es eine solche Verkabelung gibt, dann gehört sie zur Kaltmiete.Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10Tut sie nicht zwingend. Es gibt genügend Wohnungen, wo eine solche Grundausstattung nicht vorhanden ist.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 00:56 Denn aus dem Schreiben ging ja hervor, dass auch die Verbindung zwischen APL und 1. TAE getrennt werden soll, wenn man nicht bereit ist, die knapp 10 € "Mediennutzungsgebühr" zu bezahlen.
Und eben JENE Verkabelung ist aber ZWINGEND Teil der KALTmiete, da sie zur Grundausstattung der Wohnung gehört.
Und der BGH (s.u.) hat da auch nicht nur einmal dazu geurteilt....
Die Frage ist ja überhaupt: Was genau soll diese "Mediennutzungsgebühr" überhaupt beinhalten?
Für die Unterhaltung sowie Instandsetzung der Hausinfrastruktur ist gemäß BGH-Urteil der Vermieter/Eigentümer zuständig und die damit einhergehenden Kosten sind über die Kaltmiete abgedeckt - genau wie die Kosten für den Klempner bei einem Problem mit Wasser- oder Heizungsrohren oder den Kosten für den Elektriker bei Problemen mit der Elektrik.