[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Wechsler
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

Flole hat geschrieben: 22.08.2024, 12:56
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 12:44 Obendrein kann DVB-T2 anders als LTE Fehler in der Übertragung nicht korrigieren.
Dafür gibt es eine Fehlerkorrektur.....
Eine Fehlerkorrektur gibt es bei Broadcast grundsätzlich nicht. Bei Übertragungsstörungen wird die Übertragung nicht wiederholt.

(Nein, technisch ist die mehrfache Aussendung redundanter Daten keine "Fehlerkorrektur", da der Begriff "Korrektur" ein aktives Reagieren auf festgestellte Übertragungsfehler voraussetzt. Die gibt es LTE, da wird die Übertragung solange wiederholt, bis sie fehlerfrei erfolgt ist. Aber prinzipbedingt existiert kein Rückweg bei DVB-T2. Ein Fehler im Konzept übrigens. Was fürs Ku-Band und Koaxial-Kabel gut ist, muss für störanfälliges terrestrisches UHF noch lange nicht funktionieren. Tut's auch nicht und deshalb kauft den Schrott auch keiner.)
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 12:44 Durch Streaming bricht nichts zusammen. Deshalb gibt es ja Zero-Rating.
Gibt es nicht, da es in der EU verboten ist....
Das Verbot hat keine technischen Gründe.
Flole
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 13:18
Flole hat geschrieben: 22.08.2024, 12:56
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 12:44 Obendrein kann DVB-T2 anders als LTE Fehler in der Übertragung nicht korrigieren.
Dafür gibt es eine Fehlerkorrektur.....
Eine Fehlerkorrektur gibt es bei Broadcast grundsätzlich nicht.
Selbstverständlich gibt es die, ein simples Verfahren dafür ist der Hamming-Code. Wer es komplizierter (und effizienter) mag, geht in Richtung Reed-Solomon.
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 13:18 Bei Übertragungsstörungen wird die Übertragung nicht wiederholt.
Das ist kein Kriterium für eine Fehlerkorrektur.
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 13:18 Nein, technisch ist die mehrfache Aussendung redundanter Daten keine "Fehlerkorrektur", da der Begriff "Korrektur" ein aktives Reagieren auf festgestellte Übertragungsfehler voraussetzt.
Doch, es ist eine Fehlerkorrektur, da die Fehler korrigiert werden können. Im Gegensatz zu einer Fehlererkennung, wo die Fehler nur erkannt werden. Das was du beschreibst ist eine Fehlererkennung mit anschließender erneuter Anforderung, es wird nichts korrigiert sondern stumpf verworfen und erneut übertragen.
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 12:44
reneromann hat geschrieben: 21.08.2024, 17:29 Versuch doch mal die Reichweiten eines EINZIGEN DVB-T2-Senders per LTE zu erzielen - da brauchst du nicht nur eine, sondern mehrere Funkzellen...
Die Reichweite eines einzigen UHF-DVB-T2-Senders ist urbanen Umfeld unter denselben Empfangsbedingungen schlechter, da DVB-T2 bedingt durch die Wellenlänge viel größere Antennen benötigt.
Die Reichweite eines einzigen UHF-DVB-T2-Senders ist im urbanen Umfeld wesentlich größer als diejenige eines LTE-Senders, schlichtweg weil die Abstrahlleistung des DVB-T2-Senders um Größenordnungen höher ist, als diejenige eines LTE-Senders.
Obendrein kann DVB-T2 anders als LTE Fehler in der Übertragung nicht korrigieren. Deshalb bricht bei typischen terrestrischen Empfangsbedingungen der Stream regelmäßig zusammen. Ist eben Broken by Design.
Falsch. DVB-T2 nutzt zur Fehlerkorrektur bei der Übertragung eine FEC (Forward Error Correction), die anhand der Kodierungsregeln und der Übertragung zusätzlicher Stati eine Korrektur von Bitfehlern erlaubt.
Und das, was du als "bricht bei typischen terrestrischen Emfpangsbedingungen [...] regelmäßig zusammen" bezeichnest, würde bei LTE als "Netzsuche" bezeichnet werden.
Dieses Problem hatte Analogfernsehen übrigens nicht, da machten sich Empfangsstörungen halt nur im Bild bemerkbar. Kein Wunder, denn terrestrisches Analogfernsehen wurde in realen Welt auch mal in der Breite benutzt. DVB-T2 HD wurde vom Komitee am grünen Tisch entwickelt.
Yay - Bullshit Bingo...
Und solange kein Multicast/Broadcast im LTE genutzt wird, hast du on top noch Bandbreitenprobleme da helfen dir weder QoS noch AV1 weiter.
Broadcast ist irrelevant. Selbst bei DVB-T2 dürfte es pro Standort inzwischen mehr Programme als Nutzer geben, die es jeweils eingeschaltet haben, deshalb hat unter anderem Discovery inzwischen den Einspeisungs-Vertrag gekündigt. Auch im Kabelnetz ist DVB-C inzwischen Bandbreitenverschwendung. Der Telekom-Fiber-Node im hier im Keller strahlt rund tausend DVB-C-Streams auf 10 Kabeldosen aus. Die anderen 990 belegen unnötig Kapazität, die für VoD besser genutzt wäre.
Wiederum Bullshit-Bingo. Bei VoD braucht man Server- und Netzkapazität, die man bei DVB-C in dem Umfang aufgrund des Broadcasts eben NICHT braucht.
Gerade für FTTH-Anschlüsse mit einer Fiber für den Internetzugang und einer zweiten Fiber für das DVB-C-Signal gewinnst du genau NULL Bandbreite, wenn man DVB-C abschaltet.
Wenn es EIN oder WENIGE Nutzer machen, reicht die Bandbreite aus - wenn es aber VIELE Nutzer machen, kannst du deinen MiFi vergessen, weil die Bandbreite der LTE-/5G-Zellen dann schneller zusammenbricht, als dir lieb ist.
Durch Streaming bricht nichts zusammen. Deshalb gibt es ja Zero-Rating.
Wie kann Zero-Rating (was ja nur die Abrechnung des verbrauchten Datenvolumens betrifft -- mal davon abgesehen, dass es von der EU mittlerweile verboten wurde) ein Bandbreitenproblem der Funkzelle lösen?
Wenn die Funkzelle eine Bandbreite von x MBit/s hat und die Nutzer in Summe mehr als x MBit/s anfragen, dann reicht die Kapazität nicht, dein Stream fängt an zu puffern und im Endeffekt war's das. Es mag zwar am Anfang bei leichter Überlastung klappen, dass der Dienstanbieter die Bandbreite durch Verringerung der Qualität (bis auf 160p-"wenn wabernde Pixel Fangen spielen"-Niveau herab) klappen, aber ab einem bestimmten Punkt geht auch das nicht mehr.

Daran - also an der physikalischen Begrenzung der Bandbreite der Funkzelle durch das Produkt aus zur Verfügung stehender Frequuenzbandbreite und der spektralen Effizienz des eingesetzten Modulationsverfahrens - kann Zero Rating rein gar nichts ändern. Wenn die Funkzelle nur 75 MBit/s hat, dann ist bei 75 MBit/s Schluss - da gehen dann nicht 10x 10 MBit/s drüber.
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 13:18
Flole hat geschrieben: 22.08.2024, 12:56
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 12:44 Obendrein kann DVB-T2 anders als LTE Fehler in der Übertragung nicht korrigieren.
Dafür gibt es eine Fehlerkorrektur.....
Eine Fehlerkorrektur gibt es bei Broadcast grundsätzlich nicht. Bei Übertragungsstörungen wird die Übertragung nicht wiederholt.
Eine Wiederholung der Übertragung ist bei einer Vorwärtskorrektur auch nicht (zwingend) notwendig - genau wie man mit entsprechender Redundanz sowie entsprechenden Fehlerkorrekturcodes bei den einmal ausgesendeten Daten nicht nur Fehler erkennen, sondern auch aktiv beheben kann.
Nein, technisch ist die mehrfache Aussendung redundanter Daten keine "Fehlerkorrektur", da der Begriff "Korrektur" ein aktives Reagieren auf festgestellte Übertragungsfehler voraussetzt.
DVB-T2 sendet aber die Daten nicht mehrfach redundant, sondern DVB-T2 bedient sich entsprechender Verfahren für die Vorwärtskorrektur, also genau das, was du forderst:
Der Empfänger erhält einen (mit FEC versehenen) Datenstrom und kann anhand der Informationen IM Rohdatenstrom sowie dem Wissen über die Korrektur selbst einerseits Fehler feststellen (z.B. durch Verstöße gegen Codierungsregeln) und andererseits diese auch aufgrund der enthaltenen FEC-Informationen in entsprechendem Maße korrigieren. Der Empfänger macht also genau das, was du forderst: Er reagiert aktiv auf festgestellte Übertragungsfehler und korrigiert diese anhand der ebenfalls im Datenstrom enthaltenen Informationen (im einfachsten Fall z.B. zusätzlichen Paritätsbits, können aber halt auch kompliziertere Regeln wie bei Reed-Salomon oder beim Hamming-Code sein).
Die gibt es LTE, da wird die Übertragung solange wiederholt, bis sie fehlerfrei erfolgt ist.
Das ist aber eben KEINE Fehlerkorrektur! Selbst nach deiner kruden Definition nicht...
Aber prinzipbedingt existiert kein Rückweg bei DVB-T2. Ein Fehler im Konzept übrigens.
Es braucht bei FEC auch keinen Rückweg.
Was fürs Ku-Band und Koaxial-Kabel gut ist, muss für störanfälliges terrestrisches UHF noch lange nicht funktionieren.
Dir ist schon klar, dass gerade die Übertragung per Sat viel störanfälliger als die per terrestrischem UHF ist?
Tut's auch nicht und deshalb kauft den Schrott auch keiner.)
Liegt eher daran, dass die Preise, die dort gefordert werden, in keinem vernünftigen Verhältnis zum Angebot liegen.
Wer nur die ÖR empfangen will, bekommt mit DVB-T2 eine relativ günstige Variante. Aber wer auch die Privaten schauen will, bezahlt halt -im Vergleich zum Angebot per Sat, Kabel- oder Streaming, deutlich drauf, weil die Privaten halt keinen Simulcast in SD bei DVB-T2 machen.
Wechsler hat geschrieben: 22.08.2024, 12:44 Durch Streaming bricht nichts zusammen. Deshalb gibt es ja Zero-Rating.
Gibt es nicht, da es in der EU verboten ist....
Das Verbot hat keine technischen Gründe.
Selbst wenn Zero-Rating nicht verboten wäre, löst Zero-Rating keine Bandbreitenprobleme.
Wenn die Funkzelle eine Bandbreite X hat, dann ist bei X auch ein hartes Limit -- egal ob man nun Zero-Rating hat oder nicht oder ob man eine Daten-Flat hat -- denn wenn die Bandbreite, die die Nutzer anfordern, höher als die Bandbreite der Funkzelle ist, reicht die Bandbreite des einzelnen Nutzers nicht mehr für die Nutzung von Streaming-Diensten aus (oder man wartet ewig, bis der Film gepuffert wurde).

Denn Fakt ist eines: Wenn zum Schauen des Films eine Bandbreite von 10 MBit/s notwendig ist, die Funkzelle aber aufgrund der Auslastung nur 5 MBit/s schafft, dann klappt das mit dem stotter- und ruckelfreien Schauen nicht mehr.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von h.kunath »

so, mal wieder zum eigentlichen Thema eine Frage :wink:

Bei mir läuft diese Woche die vereinbarte kostenlose zweimonatige Übergangszeit ab, bei der die Hausverwaltung nix mehr verlangt und in der Zeit sich der Kabelbetreiber schriftlich melden sollte, um die künftige Nutzung vertraglich zu regeln.

Bis jetzt ist nix passiert. Wie verhalte ich ich am besten?

Nachtrag: unter "Mein Vodafone" steht immer noch, dass es in der Mietnebenkosten enthalten ist.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Unser Mehrnutzervertrag wurde zum 24.7.24 gekündigt.
Auf dem Antragsformular der "Versorgungsvereinbarung Express" steht "ab 25.7.24".

Ich habe aber nur den Antrag vorliegen, ob er von der Hausverwaltung schon zurückgeschickt wurde, weiß ich nicht.
Beim Anschlusscheck erscheint die Meldung, dass ich "TV Connect Standard" für € 12,99 abschließen könnte, was manche hier schon voreilig getan haben. Ich möchte aber "TV Connect Start" für € 9,99 aufgrund der Versorgungsvereinbarung abschließen.

Telefonisch konnte man mir bei Vodafone nicht helfen. Eine Anfrage über E-Mail wurde noch nicht beantwortet.
Vodafone hat sich noch nicht schriftlich bei den Bewohnern gemeldet!

Hat eure Hausverwaltung eine "Versorgungsvereinbarung" abgeschlossen?
Was steht beim "Anschluss-Check"?
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von h.kunath »

Lobo hat geschrieben: 26.08.2024, 15:54
Hat eure Hausverwaltung eine "Versorgungsvereinbarung" abgeschlossen?
Was steht beim "Anschluss-Check"?
beim Anschluss-Check kommt das hier:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Da hat die Hausverwaltung offensichtlich den Mehrnutzervertrag (noch) nicht gekündigt und er läuft weiter.

Wurde denn in einer Eigentümerversammlung beschlossen, den zu kündigen und eine Versorgungsvereinbarung abzuschließen?
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von h.kunath »

ist ne Mietwohnung einer städtischen Wohnungsgesellschaft
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Dann kann nur der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) Auskunft geben, was die unternommen und mit Vodafon vereinbart haben. Die reinen Kabelgebühren dürfen die in den Nebenkosten nicht mehr verrechnen, höchstens irgendwelche "Wartungskosten".
Wenn Vodafone die gepostete Info zeigt, wird wohl die Aussage stimmen: Bis dahin kannst du...