Wechsler hat geschrieben: ↑22.08.2024, 13:18
Flole hat geschrieben: ↑22.08.2024, 12:56
Wechsler hat geschrieben: ↑22.08.2024, 12:44
Obendrein kann DVB-T2 anders als LTE Fehler in der Übertragung nicht korrigieren.
Dafür gibt es eine Fehlerkorrektur.....
Eine Fehlerkorrektur gibt es bei Broadcast grundsätzlich nicht. Bei Übertragungsstörungen wird die Übertragung nicht wiederholt.
Eine Wiederholung der Übertragung ist bei einer Vorwärtskorrektur auch nicht (zwingend) notwendig - genau wie man mit entsprechender Redundanz sowie entsprechenden Fehlerkorrekturcodes bei den einmal ausgesendeten Daten nicht nur Fehler erkennen, sondern auch aktiv beheben kann.
Nein, technisch ist die mehrfache Aussendung redundanter Daten keine "Fehlerkorrektur", da der Begriff "Korrektur" ein aktives Reagieren auf festgestellte Übertragungsfehler voraussetzt.
DVB-T2 sendet aber die Daten nicht mehrfach redundant, sondern DVB-T2 bedient sich entsprechender Verfahren für die Vorwärtskorrektur, also genau das, was du forderst:
Der Empfänger erhält einen (mit FEC versehenen) Datenstrom und kann anhand der Informationen IM Rohdatenstrom sowie dem Wissen über die Korrektur selbst einerseits Fehler feststellen (z.B. durch Verstöße gegen Codierungsregeln) und andererseits diese auch aufgrund der enthaltenen FEC-Informationen in entsprechendem Maße korrigieren. Der Empfänger macht also genau das, was du forderst: Er reagiert aktiv auf festgestellte Übertragungsfehler und korrigiert diese anhand der ebenfalls im Datenstrom enthaltenen Informationen (im einfachsten Fall z.B. zusätzlichen Paritätsbits, können aber halt auch kompliziertere Regeln wie bei Reed-Salomon oder beim Hamming-Code sein).
Die gibt es LTE, da wird die Übertragung solange wiederholt, bis sie fehlerfrei erfolgt ist.
Das ist aber eben KEINE Fehlerkorrektur! Selbst nach deiner kruden Definition nicht...
Aber prinzipbedingt existiert kein Rückweg bei DVB-T2. Ein Fehler im Konzept übrigens.
Es braucht bei FEC auch keinen Rückweg.
Was fürs Ku-Band und Koaxial-Kabel gut ist, muss für störanfälliges terrestrisches UHF noch lange nicht funktionieren.
Dir ist schon klar, dass gerade die Übertragung per Sat viel störanfälliger als die per terrestrischem UHF ist?
Tut's auch nicht und deshalb kauft den Schrott auch keiner.)
Liegt eher daran, dass die Preise, die dort gefordert werden, in keinem vernünftigen Verhältnis zum Angebot liegen.
Wer nur die ÖR empfangen will, bekommt mit DVB-T2 eine relativ günstige Variante. Aber wer auch die Privaten schauen will, bezahlt halt -im Vergleich zum Angebot per Sat, Kabel- oder Streaming, deutlich drauf, weil die Privaten halt keinen Simulcast in SD bei DVB-T2 machen.
Wechsler hat geschrieben: ↑22.08.2024, 12:44
Durch Streaming bricht nichts zusammen. Deshalb gibt es ja Zero-Rating.
Gibt es nicht, da es in der EU verboten ist....
Das Verbot hat keine technischen Gründe.
Selbst wenn Zero-Rating nicht verboten wäre, löst Zero-Rating keine Bandbreitenprobleme.
Wenn die Funkzelle eine Bandbreite X hat, dann ist bei X auch ein hartes Limit -- egal ob man nun Zero-Rating hat oder nicht oder ob man eine Daten-Flat hat -- denn wenn die Bandbreite, die die Nutzer anfordern, höher als die Bandbreite der Funkzelle ist, reicht die Bandbreite des einzelnen Nutzers nicht mehr für die Nutzung von Streaming-Diensten aus (oder man wartet ewig, bis der Film gepuffert wurde).
Denn Fakt ist eines: Wenn zum Schauen des Films eine Bandbreite von 10 MBit/s notwendig ist, die Funkzelle aber aufgrund der Auslastung nur 5 MBit/s schafft, dann klappt das mit dem stotter- und ruckelfreien Schauen nicht mehr.