[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Alan Smith
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Alan Smith »

Lobo hat geschrieben: 14.07.2024, 16:29 Ich habe eine Kundennummer bei Vodafone, weil ich gebuchte TV-Zusatzoptionen habe.
Wenn ich mich in mein Konto einlogge, finde ich zur Buchung von "TV Connect" keine Möglichkeit, dies gezielt auf meine vorhandene Kundennummer zu buchen, sondern werde nur auf die freie Buchungsseite weitergeleitet.
Theoretisch benötigt man für die TV-Zusatzoptionen "TV-Connect". Warum will man dann es dazu buchen? Wurde TV-Connect über die Nebenkosten bezahlt und der Vertrag läuft ggf. noch?
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h.kunath
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von h.kunath »

@Lobo

logge dich doch mal bei Vodafone ein und gehe auf diesen Link: https://www.vodafone.de/meinvodafone/se ... einCableTv

Dort steht, was du für einen Vertrag hast und auch was du gebucht hast.

Bei mir steht da:

Meine Vertragsdetails: in Mietnebenkosten enhalten

Bei mir ist halt noch nicht umgestellt und ich kann deshalb auch TV Connect nicht buchen.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Das ist schon wirr:
Da wurde bei Vodafone wohl noch nicht alles umgestellt. Auch bei mir steht noch: "in Mietnebenkosten enhalten", ich könnte aber nach dem frei zugänglichen Verfügbarkeitstest "Connect Standard" buchen.
Dort müsste ich aber meine Adressdaten eingeben, so dass anzunehmen ist, dass es keine Verknüpfung zu meiner Kundennummer gibt.
Ich warte nun erst mal, bis die Hausverwaltung eine Versorgungsvereinbarung hinkriegt, um "Connect Start" zu buchen.

Es gibt hier im Haus einige Ungeduldige, die Angst haben, weil der Mehrnutzervertrag am 24.7. ausläuft.
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berlin69er
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von berlin69er »

Wobei ich bei dem Wortlaut
können unsere Mieter die WGH-eigene Hausinfrastruktur weiter nutzen
schon denke, dass Gerichte davon ausgehen würden, dass Mieter das so auffassen dürfen, dass das Netz der Genossenschaft gehört.

@Admins: Wäre es nicht sinnvoll, die Beiträge in denen es nicht mehr um das Modul geht in den Nebenkosten Thread zu schieben?
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35
reneromann hat geschrieben: 14.07.2024, 11:07
Flole hat geschrieben: 13.07.2024, 17:02
Wird er nicht, auf den Kosten wird der Beauftragende sitzen bleiben. Wie immer: Wer die Musik bestellt der bezahlt sie auch. Und die Niederlage ist keineswegs erwartbar.
Wer im Rechtstreit unterliegt, bezahlt die Kosten der Partei, die den Rechtstreit gewinnt.
So weit so gut. Hier geht es aber um ein außergerichtliches Schreiben. Und da ist es dann bei weitem nicht so einfach.
Du kannst dir sicher sein, dass der Anwalt sich das Geld schon holen wird...
Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35
reneromann hat geschrieben: 14.07.2024, 11:07 Und die Niederlage ist sehr wohl erwartbar, weil eine "Mediennutzungsgebühr" einerseits über die BetrKV nicht umlagefähig ist
Das wird hier auch nicht versucht. Es soll ein separater Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur abgeschlossen werden.
Die "Infrastruktur" im Haus gehört aber zum Haus und nicht irgendeinem dahergelaufenen Betreiber.
Das BGB ist da eindeutig, was das Eigentum von fest mit dem Haus verbundenen Bauteilen anbetrifft, zu denen u.a. auch die Verteilanlage und deren Gerätschaften gehören.

Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35
reneromann hat geschrieben: 14.07.2024, 11:07 -UND- es aus anderen Gründen (z.B. Versorgungspflicht) auch nicht möglich ist, die Kosten für die CuDA umzulegen.
Wieso sollte es eine Pflicht für den Eigentümer der Leitungen geben, diese irgendwem kostenlos zur Verfügung zu stellen? Macht die Telekom das auch? Ich glaube nicht, da müssen sich andere Provider auch Leitungen anmieten. Hier ist nun offenbar keine Einigung mit der Telekom bzw. anderen Anbietern erzielt worden, nun wird dem Kunden eben ein Angebot gemacht. Dazu ist der Betreiber aber nicht verpflichtet, er hätte auch gleich sagen können "der Provider will nicht, wir schalten ab". Als Eigentümer von Leitungen ist man lediglich verpflichtet diese diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen, nicht jedoch kostenlos. Im TKG werden sogar explizit Nutzungsentgelte genannt.
Der Eigentümer der Leitungen ist der Hauseigentümer und nicht irgendein dahergelaufener Betrieb.
Und für die Vorhaltung der Leitungen innerhalb des Hauses bezahlt man die Kaltmiete -- genau wie in der Kaltmiete auch schon die Wasserrohre, die Strom- und Gasleitungen und auch die Rohre für die Zentralheizung enthalten sind.
Das ist ja das Dilemma der (reinen) NE4-Buden, die zwar gerne einen "Wartungsvertrag" abschließen können, aber die keinerlei Eigentum an den Geräten im Haus haben.

Was du meinst, sind die Nutzungsendgelte für die Zuführung ZUM Haus, also alles VOR dem HÜP oder dem APL - und da wäre mir nicht bekannt, dass irgendeine dahergelaufene Gesellschaft einfach mal pauschal eine Gebühr für den Betrieb des Netzes im Haus fordert, insbesondere schon gar nicht für die (passive) Klingeldraht-Verkabelung zwischen APL und 1. TAE.

Denn aus dem Schreiben ging ja hervor, dass auch die Verbindung zwischen APL und 1. TAE getrennt werden soll, wenn man nicht bereit ist, die knapp 10 € "Mediennutzungsgebühr" zu bezahlen.
Und eben JENE Verkabelung ist aber ZWINGEND Teil der KALTmiete, da sie zur Grundausstattung der Wohnung gehört.
Oder musstest du schon mal an irgendeine dahergelaufene Firma eine "Mediennutzungsgebühr" für die Elektroverkabelung zwischen Zählerplatz im Keller und der (Unter-)Verteilung in der Wohnung bezahlen?
Oder musstest du schon mal an irgendeine dahergelaufene Firma eine "Mediennutzungsgebühr" für die Wasserrohre zwischen Hauptwasserzähler im Keller und dem Unterzähler in der Wohnung bezahlen?
Wohlgemerkt immer mit der Androhung, dass man dich abklemmt, wenn du diese "Mediennutzungsgebühr" nicht bezahlst?
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 14:05
Wechsler hat geschrieben: 15.07.2024, 13:38 Die Nutzung dieser Anlagen war schon immer und ist auch weiterhin in der Kaltmiete enthalten.
Das kann nur dann der Fall sein, wenn diese Anlagen auch dem Vermieter gehören. Das TKG sieht durchaus ein Entgelt vor, wenn ein Telekommunikationsunternehmen die Leitungen eines dritten nutzen will.
Nochmal: Lies dir bitte das BGB zum Eigentum der fest mit dem Haus verbundenen Bauteile durch!
Diese Anlagen sind IMMER im Eigentum des Hauseigentümers/Vermieters und NIE im Eigentum eines Dritten!

Das Haus(verteil)netz gehört aufgrund der Regelungen aus dem BGB IMMER zum Haus und damit immer dem Hauseigentümer und nicht irgendwelchen Drittfirmen.
Nur die Zuleitung BIS zum definierten Hausübergabepunkt (egal ob nun der Koax-HÜP oder der Kupfer-APL oder der Glas-APL) ist im Eigentum des Netzbetreibers - alles was von dort aus zur Wohnung geht ist Sache des Hauseigentümers/Vermieters und mit der Kaltmiete abgegolten!
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von reneromann »

berlin69er hat geschrieben: 15.07.2024, 23:24 Wobei ich bei dem Wortlaut
können unsere Mieter die WGH-eigene Hausinfrastruktur weiter nutzen
schon denke, dass Gerichte davon ausgehen würden, dass Mieter das so auffassen dürfen, dass das Netz der Genossenschaft gehört.
Gehört sie alleine aufgrund der Regelungen aus dem BGB zum Eigentumsübergang (§§ 94, 946 BGB) ja eh...
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 01:04 Nur die Zuleitung BIS zum definierten Hausübergabepunkt (egal ob nun der Koax-HÜP oder der Kupfer-APL oder der Glas-APL) ist im Eigentum des Netzbetreibers
... obwohl sie ebenso fest mit dem Haus bzw. Grundstück verbunden ist. Merkst du was? Du hast dir gerade dein eigenes Argument zerstört.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56
Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35
reneromann hat geschrieben: 14.07.2024, 11:07
Wer im Rechtstreit unterliegt, bezahlt die Kosten der Partei, die den Rechtstreit gewinnt.
So weit so gut. Hier geht es aber um ein außergerichtliches Schreiben. Und da ist es dann bei weitem nicht so einfach.
Du kannst dir sicher sein, dass der Anwalt sich das Geld schon holen wird...
Und zwar vom Auftraggeber, dem Vertragspartner.
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56
Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35
reneromann hat geschrieben: 14.07.2024, 11:07 Und die Niederlage ist sehr wohl erwartbar, weil eine "Mediennutzungsgebühr" einerseits über die BetrKV nicht umlagefähig ist
Das wird hier auch nicht versucht. Es soll ein separater Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur abgeschlossen werden.
Die "Infrastruktur" im Haus gehört aber zum Haus und nicht irgendeinem dahergelaufenen Betreiber.
Das BGB ist da eindeutig, was das Eigentum von fest mit dem Haus verbundenen Bauteilen anbetrifft, zu denen u.a. auch die Verteilanlage und deren Gerätschaften gehören.
Warum enthält das TKG Regelungen für den Fall, dass dies nicht so ist? Hat der Gesetzgeber da einen Fall geregelt, den es gar nicht gibt?

Anderes Beispiel: Man schließt einen Vertrag ab bei dem Wärmeleistung eingekauft wird, also ein Anbieter installiert eine Heizung und man kauft von diesem Wärme ein. Geht dann automatisch mit Einbau dieser Heizung das Eigentum auf den Gebäudebesitzer über und dieser braucht nicht mehr für die Wärme zu bezahlen, weil ihm die Heizung nun gehört? Du kannst dir sicher sein, dass es dieses Geschäftsmodell nicht geben würde wenn dem so wäre, das wäre der finanzielle Ruin für alle diese Anbieter.
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56 Was du meinst, sind die Nutzungsendgelte für die Zuführung ZUM Haus, also alles VOR dem HÜP oder dem APL - und da wäre mir nicht bekannt, dass irgendeine dahergelaufene Gesellschaft einfach mal pauschal eine Gebühr für den Betrieb des Netzes im Haus fordert, insbesondere schon gar nicht für die (passive) Klingeldraht-Verkabelung zwischen APL und 1. TAE.
Nein, es wird explizit die Inhouse-Verkabelung genannt (Infrastruktur IN Gebäuden, nicht ZU Gebäuden).
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56 Denn aus dem Schreiben ging ja hervor, dass auch die Verbindung zwischen APL und 1. TAE getrennt werden soll, wenn man nicht bereit ist, die knapp 10 € "Mediennutzungsgebühr" zu bezahlen.
Und eben JENE Verkabelung ist aber ZWINGEND Teil der KALTmiete, da sie zur Grundausstattung der Wohnung gehört.
Tut sie nicht zwingend. Es gibt genügend Wohnungen, wo eine solche Grundausstattung nicht vorhanden ist.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 16.07.2024, 01:06
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 01:04 Nur die Zuleitung BIS zum definierten Hausübergabepunkt (egal ob nun der Koax-HÜP oder der Kupfer-APL oder der Glas-APL) ist im Eigentum des Netzbetreibers
... obwohl sie ebenso fest mit dem Haus bzw. Grundstück verbunden ist. Merkst du was? Du hast dir gerade dein eigenes Argument zerstört.
Nein, du vergisst die jeweiligen Regelungen zum Zugang aus den Anschlussverträgen.
Flole hat geschrieben: 16.07.2024, 01:10
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56
Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35 So weit so gut. Hier geht es aber um ein außergerichtliches Schreiben. Und da ist es dann bei weitem nicht so einfach.
Du kannst dir sicher sein, dass der Anwalt sich das Geld schon holen wird...
Und zwar vom Auftraggeber, dem Vertragspartner.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen schickt der Anwalt die Kostennote immer an den Empfänger und nicht an den Auftraggeber.
Wenn der Empfänger nicht zustimmt, dann dreht sich das Rad weiter.
Flole hat geschrieben: 16.07.2024, 01:10
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56
Flole hat geschrieben: 15.07.2024, 01:35 Das wird hier auch nicht versucht. Es soll ein separater Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur abgeschlossen werden.
Die "Infrastruktur" im Haus gehört aber zum Haus und nicht irgendeinem dahergelaufenen Betreiber.
Das BGB ist da eindeutig, was das Eigentum von fest mit dem Haus verbundenen Bauteilen anbetrifft, zu denen u.a. auch die Verteilanlage und deren Gerätschaften gehören.
Warum enthält das TKG Regelungen für den Fall, dass dies nicht so ist? Hat der Gesetzgeber da einen Fall geregelt, den es gar nicht gibt?
Welche Regelungen im TKG meinst du?
Die Regelungen im BGB gelten nicht nur für TK-Infrastrukturen, sondern für alle Dinge, die fest mit dem Grundstück respektive Gebäude verbunden werden, also auch für Treppengeländer, Fenster usw. usf.
Flole hat geschrieben: 16.07.2024, 01:10 Anderes Beispiel: Man schließt einen Vertrag ab bei dem Wärmeleistung eingekauft wird, also ein Anbieter installiert eine Heizung und man kauft von diesem Wärme ein. Geht dann automatisch mit Einbau dieser Heizung das Eigentum auf den Gebäudebesitzer über und dieser braucht nicht mehr für die Wärme zu bezahlen, weil ihm die Heizung nun gehört? Du kannst dir sicher sein, dass es dieses Geschäftsmodell nicht geben würde wenn dem so wäre, das wäre der finanzielle Ruin für alle diese Anbieter.
Der Vergleich hinkt nicht nur - denn die "Mediennutzungsgebühr" würde in deinem Fall nicht der Bezahlung für Wärme entsprechen, sondern einer Miete für die Rohre und Heizkörper im Gebäude.
Die Wärme wird schon immer separat abgerechnet - und die Wärme würde im übertragenenen Sinn der Dienstleistung "Internetzugang" entsprechen.
Flole hat geschrieben: 16.07.2024, 01:10
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56 Was du meinst, sind die Nutzungsendgelte für die Zuführung ZUM Haus, also alles VOR dem HÜP oder dem APL - und da wäre mir nicht bekannt, dass irgendeine dahergelaufene Gesellschaft einfach mal pauschal eine Gebühr für den Betrieb des Netzes im Haus fordert, insbesondere schon gar nicht für die (passive) Klingeldraht-Verkabelung zwischen APL und 1. TAE.
Nein, es wird explizit die Inhouse-Verkabelung genannt (Infrastruktur IN Gebäuden, nicht ZU Gebäuden).
Die Netzinfrastruktur IM Gebäude ist Teil der Kaltmiete - und das schon immer.
Die Netzinfrastruktur ZUM dem Gebäude hingegen gehört dem Netzbetreiber (bei Kupfer-Telefonkabel i.d.R. der Telekom)
Flole hat geschrieben: 16.07.2024, 01:10
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 00:56 Denn aus dem Schreiben ging ja hervor, dass auch die Verbindung zwischen APL und 1. TAE getrennt werden soll, wenn man nicht bereit ist, die knapp 10 € "Mediennutzungsgebühr" zu bezahlen.
Und eben JENE Verkabelung ist aber ZWINGEND Teil der KALTmiete, da sie zur Grundausstattung der Wohnung gehört.
Tut sie nicht zwingend. Es gibt genügend Wohnungen, wo eine solche Grundausstattung nicht vorhanden ist.
Wenn es eine solche Verkabelung gibt, dann gehört sie zur Kaltmiete.
Und der BGH (s.u.) hat da auch nicht nur einmal dazu geurteilt....

Die Frage ist ja überhaupt: Was genau soll diese "Mediennutzungsgebühr" überhaupt beinhalten?

Für die Unterhaltung sowie Instandsetzung der Hausinfrastruktur ist gemäß BGH-Urteil der Vermieter/Eigentümer zuständig und die damit einhergehenden Kosten sind über die Kaltmiete abgedeckt - genau wie die Kosten für den Klempner bei einem Problem mit Wasser- oder Heizungsrohren oder den Kosten für den Elektriker bei Problemen mit der Elektrik.