[VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Probiert doch mal ein paar andere Rostocker Adressen aus, nicht überall wird es einen Vertrag mit einer Wohnungsgesellschaft geben.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Über Infocity kann ich aber buchen.Alan Smith hat geschrieben: ↑25.05.2024, 14:15Wieso? Vodafone schreibt doch, dass Du bereits Kabelfernsehen erhältst und der Vertrag über die Wohnungsgesellschaft läuft. Somit kann (noch) kein eigener Vertrag gebucht werden.
Hab ich ausprobiert, da steht dann folgendes, "Deine Adresse hat keinen Kabel-TV-Anschluss von Vodafone",
hier ist es ein privater Vermieter, bei Infocity kann ich bei der gleichen Adresse aber bestellen.
Interessant, da ein Kollege von mir da wohnt weiß ich das er über Vodafone Kabelinternet bezieht.
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Aber ist mir jetzt so wieso egal, hab vor 30min bei Infocity den Kabelanschluss gebucht, bis 30.06. ist es ja noch über den Vermieter und dann ab 01.07. mein Einzelvertrag.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Offtopic: Ja, gab es. Besonders im Dortmunder Kabelpilotprojekt 1985 wurde das FAT-System erprobt. Dieses System nutzte den Rückkanal des Kabelnetzes und ermöglichte u.a. Pay-TV, den Abruf einzelner Sendungen und eine Zuschauermessung.reneromann hat geschrieben: ↑25.05.2024, 13:131992...Flole hat geschrieben: ↑25.05.2024, 13:04 Und jetzt will man infocity unterstellen, dass sie 1996 geahnt haben, dass 2024 eine Änderung der Betriebskostenverordnung umgesetzt werden muss und das man durch Gründung eines NE3 Betreibers zusätzliche Gebühren verlangen kann? Das erscheint mir absurd. Gab es damals irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass es eine solche Änderung geben wird?
Frage nur mal: Gab es damals überhaupt schon den ansatzweisen Gedanken der Rückkanalnutzung des Kabelnetzes für Multimediadienste (geschweige denn für den Internetzugang)?
DOCSIS 1.0 kam ja erst 1997...
Es gibt hier einen Spiegel-Artikel vom 16.06.1985, der das System kurz beschreibt, die Technik runtermachte (was in Teilen auch berechtigt war) und die Potenziale nicht erkannte. Und hier wurde vom ARD Ratgeber Technik das System gezeigt.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Bitte verbreite keinen Unsinn! Lies dir stattdessen einfach durch, was in §2 (15) BetrKV steht!Wechsler hat geschrieben: ↑25.05.2024, 13:33Nur Kabel-TV WAR umlagefähig. Wenn irgendwelche Posten wie "Internet-Durchleitung" etc. auf der Nebenkostenabrechnung standen, hättest du die Nachzahlung entsprechend kürzen können.reneromann hat geschrieben: ↑25.05.2024, 12:54 Ich kann es nur von meiner NK-Abrechnung sagen und dort sind sie als "Kabelgebühren" aufgelistet. Da steht also nichts explizit von "TV-Grundgebühr" oder "TV-Anschluss" oder "TV-Grundversorgung".
Einmal als Zitat mit Hervorhebung und Unterstreichung des entsprechenden Abschnitts!
§2 (15) BetrKV hat geschrieben:15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft,
bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b)
des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms,
bis zum 30. Juni 2024 außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse,
oder
c)
des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage, die vollständig mittels Glasfaser mit einem öffentlichen Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes verbunden ist, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über seinen Anschluss frei wählen kann,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms sowie ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes;
In der TAL-Miete bzw. den Gebühren für den Bitstromzugang bei DSL sind aber auch die Kosten für die Zuführung des Signals zum DSLAM sowie die anteiligen Kosten des Betriebes des DSLAM enthalten, sofern der Betreiber keinen eigenen DSLAM stellt -oder- es sich um VDSL handelt. Insofern kann man die Gebühren für den vollversorgten Kabelanschluss (incl. Betrieb der Verteilinfrastruktur und der CMTS) sehr wohl mit den Kosten für den Bitstromzugang bei (S)VDSL vergleichen.Ganz klares Nein!Das Problem ist die Frage, ob bzw. wie im Kabelnetz eine solche Durchleitungsgebühr / "TAL-Miete" behandelt werden muss.
De facto ist es ja nichts anderes als die TAL-Miete im DSL-Netz...
Die TAL-Miete bezieht sich auf einen spezifischen Kupferdraht von der TAE-Dose des Teilnehmers bis zum Kvz (kleinerer Betrag) oder bis zum Hvt (größerer Betrag). Eine solche "TAL" gibt es beim Kabelanschluss gar nicht, da teilen sich alle ein Koaxialkabel bis zum Hauptverteiler (bzw. Fibrenode).
Steht dir frei - ändert aber nichts am bestehenden Vertrag mit Vodafone.Die Frage ist nur, ob du jetzt 12 € monatlich, dann 24 €, dann 48 € monatlich an Infocity nur für den Kabel-TV-Anschluss zahlen willst, damit du dann oben drauf noch Internet von Vodafone nutzen kannst. Ich würde es nicht machen, sondern Alternativen suchen.Mit der Gefahr hin, dass man dann halt abgeklemmt wird.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Ich weiß wie gern man rechthaben möchte, aber genau der Abschnitt ist neu:reneromann hat geschrieben: ↑25.05.2024, 15:08 Einmal als Zitat mit Hervorhebung und Unterstreichung des entsprechenden Abschnitts!
http://www.buzer.de/gesetz/3622/al162190-0.htm
Alles, was dafür bisher anfiel, waren keine umlagefähigen Betriebskosten, außer es ging um Kabel-TV! Nun ist neu Kabel-TV nicht mehr umlagefähig, dafür halt irgendwelches Glasfaserdingens.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Dann ist doch alles paletti! Wozu brauchst du jetzt nochmal einen Kabel-TV-Vertrag?Sebero hat geschrieben: ↑25.05.2024, 13:29 Interessant ist nur wenn ich bei Vodafone auf TV Check gehe, steht da nichts davon das Sie mir TV Connect gar nicht anbieten können,
das habe ich erst durch das Forum hier gestern erfahren.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Du solltest schon lesen was du da verlinkst.... Die alte Fassung steht doch auch da.....Wechsler hat geschrieben: ↑25.05.2024, 15:52 Ich weiß wie gern man rechthaben möchte, aber genau der Abschnitt ist neu:
http://www.buzer.de/gesetz/3622/al162190-0.htm
Alles, was dafür bisher anfiel, waren keine umlagefähigen Betriebskosten, außer es ging um Kabel-TV! Nun ist neu Kabel-TV nicht mehr umlagefähig, dafür halt irgendwelches Glasfaserdingens.
Er braucht keinen Kabel TV Vertrag sondern einen vollversorgten Kabelanschluss, und zwar um die Vorraussetzungen für den Internetvertrag zu erfüllen. Den gibt's aber manchmal nicht einzeln sondern nur in Verbindung mit einem TV Vertrag.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Dann wird Vodafone ja doch aktiv? Warum sollte sich das nach dem 01.07.24 ändern?
Wenn jemand nach "Information" durch jemanden tätig wird, nennt man das einen "Auftrag".
Also hat Vodafone einen Vertrag mit Infocity? Oder auf welcher Basis sollte Infocity sonst aktiv werden? Vodafone kann ohne Generalvollmacht nicht stellvertretend für den Kabel-TV-Kunden Aufträge erteilen. Das wäre vollkommen rechtswidrig, das ist dir klar, oder?Infocity wird dann natürlich nur tätig, wenn auch ein Vertrag mit Infocity besteht.
Und genau deshalb habe ich alte Fassung verlinkt, denn ich habe nur über die Vergangenheit geschrieben. Sämtliche Kosten für Breitbandanschlüsse, die über die Betriebskosten umgelegt wurden, konnten aus der Abrechnung gekürzt werden, weil es dafür keine Rechtsgrundlage GAB. Umlage ging NUR für Kabel-TV.
@Flole Mir ist klar, dass du Mitarbeiter bei Infocity, Rehnig o. ä. bist und energisch eure rechtswidrige Position vertreten möchtest. Aber wir arbeiten hier gerade schön heraus, warum euer lustiges Vertragskonstrukt an den Gerichten zerschellen wird.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Lol nein.
Bitte hör auf, ich kann nicht mehr vor lauter lachen.Wechsler hat geschrieben: ↑25.05.2024, 16:07Also hat Vodafone einen Vertrag mit Infocity? Oder auf welcher Basis sollte Infocity sonst aktiv werden? Vodafone kann ohne Generalvollmacht nicht stellvertretend für den Kabel-TV-Kunden Aufträge erteilen. Das wäre vollkommen rechtswidrig, das ist dir klar, oder?Infocity wird dann natürlich nur tätig, wenn auch ein Vertrag mit Infocity besteht.
Blöd nur, dass genau das Gegenteil dort steht.Wechsler hat geschrieben: ↑25.05.2024, 16:07Und genau deshalb habe ich alte Fassung verlinkt, denn ich habe nur über die Vergangenheit geschrieben. Sämtliche Kosten für Breitbandanschlüsse, die über die Betriebskosten umgelegt wurden, konnten aus der Abrechnung gekürzt werden, weil es dafür keine Rechtsgrundlage GAB. Umlage ging NUR für Kabel-TV.
Eher zeigst du, dass du nicht lesen kannst oder Probleme hast Gesetzestexte richtig zu lesen und zu verstehen....
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Wenn du schon die alte Fassung verlinkst, dann doch bitte richtig:Wechsler hat geschrieben: ↑25.05.2024, 15:52Ich weiß wie gern man rechthaben möchte, aber genau der Abschnitt ist neu:reneromann hat geschrieben: ↑25.05.2024, 15:08 Einmal als Zitat mit Hervorhebung und Unterstreichung des entsprechenden Abschnitts!
http://www.buzer.de/gesetz/3622/al162190-0.htm
Alles, was dafür bisher anfiel, waren keine umlagefähigen Betriebskosten, außer es ging um Kabel-TV! Nun ist neu Kabel-TV nicht mehr umlagefähig, dafür halt irgendwelches Glasfaserdingens.
In der ursprünglichen Variante von 2003 hieß es bis 2012:
dies wurde mit der Änderung 2012 geändert auf:b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage,
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;
Es hieß also selbst in der ursprünglichen Fassung von 2003(!) bereits "die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse, wo 2012 der Wortbestandteil "kabel" entfallen ist.b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;
Ist halt ein wenig blöd, wenn man die entsprechenden Änderungen bei Gesetzen nicht richtig lesen kann...